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   OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2003 - 7 B 949/03   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2003 - 7 B 949/03 (https://dejure.org/2003,2167)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.07.2003 - 7 B 949/03 (https://dejure.org/2003,2167)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - 7 B 949/03 (https://dejure.org/2003,2167)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BauO NRW § 15 Abs. 1 Satz 2; ; BauO NRW § 18 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauO NRW § 15 Abs. 1 Satz 2; BauO NRW § 18 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Welche Abstände müssen konkurrierende Windenergieanlagen in Windparks einhalten?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Errichtung einer Windenergieanlage; Interessenabwägung beim baurechtlichen Abwehranspruch; Nachbarschützende Wirkung; Gefährdung der Standsicherheit; Nachweis der Betriebsfestigkeit; Erhöhung der Turbulenzintensität; Abstand konkurrierender Anlagen; Windhundprinzip

  • kommunen.nrw (Zusammenfassung)

    Abstände zwischen konkurrierenden Windenergie-Anlagen

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Abstände konkurrierender Windenergieanlagen

Papierfundstellen

  • DVBl 2003, 1472 (Ls.)
  • BauR 2003, 1712
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2018 - 8 S 2440/18

    Sicherstellung von Standsicherheit der baulichen Anlage sowie der Tragfähigkeit

    § 13 Abs. 1 Satz 3 LBO ist ebenfalls nachbarschützend (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2018 - 5 S 272/18 -, BauR 2018, 1997 = juris Rn. 51; Busch, a.a.O.; Sauter, a.a.O., § 13 Rn. 16; zu dem bis 1995 geltenden § 15 Abs. 3 LBO: Senatsbeschluss vom 07.08.1987 - 8 S 588/87 - Schlez, LBO, 3. Aufl. 1985, § 15 Rn. 14; Schlotterbeck/von Arnim, LBO, 3. Aufl. 1988, § 15 Rn. 10; zum entsprechenden § 34 Abs. 2 LBO 1964: Senatsurteil vom 09.11.1971 - VIII 794/69 -, UA S. 10; siehe ferner zu vergleichbaren Vorschriften anderer Länder OVG Saarland, Beschluss vom 22.10.1996 - 2 W 34/96 -, juris Leitsatz 2; OVG NRW, Beschluss vom 09.07.2003 - 7 B 949/03 -, BauR 2003, 1712 = juris Rn. 4; Nolte, in: Simon/Busse, BayBO, Stand: Oktober 2018, Art. 10 Rn. 21 m.w.N.).
  • VG Minden, 27.07.2016 - 11 K 544/14
    So Rolshoven, "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst? - zum Prioritätsprinzip bei konkurrierenden Genehmigungsanträgen", NVwZ 2006, 516 (518); vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 09.07.2003 - 7 B 949/03 -, juris Rn. 16: "Hinsichtlich der behaupteten Beeinträchtigungen, die von der Erhöhung der natürlichen Turbulenzintensität durch die Windenergieanlage des Beigeladenen ausgingen, ergibt sich aus § 22 BImSchG kein weitergehender Anspruch als nach den §§ 15, 18 BauO NRW.".

    So OVG R-P, Beschluss vom 21.03.2014 - 8 B 10139/14.OVG -, juris Rn. 15; vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 09.07.2003, a.a.O. Rn. 22, wonach eine Baugenehmigung einerseits gegen § 15 Abs. 1 Satz 2 BauO NRW, andererseits gegen § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB und das darin enthaltene Gebot der Rücksichtnahme verstoßen kann.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.03.2014 - 8 B 10139/14

    Konkurrenz zwischen Vorbescheid und Genehmigung: Was hat Vorrang?

    Bei der Errichtung einer Windenergieanlage in der Nähe eines vorhandenen Windrades kann die Erhöhung der Turbulenzintensität einen schnelleren Verschleiß von Anlagenteilen bei der vorhandenen Anlage bewirken und damit auf Dauer auch deren Standsicherheit beeinträchtigen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. Januar 2000 - 7 B 2180/99 -, NVwZ 2000, 1064 und Beschluss vom 9. Juli 2003 - 7 B 949/03 -, BauR 2003, 1712 und VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 17. Februar 2014 - 4 L 89/14.NW ).

    So hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zutreffend darauf hingewiesen, dass der Betreiber einer in einem Windpark anzusiedelnden Windenergieanlage nicht darauf vertrauen kann, dass die bestehenden örtlichen Windverhältnisse auf Dauer unverändert bleiben (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. Januar 2000, a. a. O.; Beschluss vom 9. Juli 2003, a. a. O).

  • VG Neustadt, 01.06.2017 - 4 K 1068/16

    Beeinträchtigung einer Windkraftanlage durch eine andere Windkraftanlage

    Nach diesen Grundsätzen geht die Rechtsprechung (s. etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Januar 2000 - 7 B 2180/99 -, NVwZ 2000, 1064 und Beschluss vom 9. Juli 2003 - 7 B 949/03 -, BauR 2003, 1712; VG Neustadt, Beschluss vom 17. Februar 2014 - 4 L 89/14.NW -, juris; VG Kassel, Urteil vom 19. März 2008 - 7 E 754/05 -, juris) davon aus, dass der Betreiber einer WEA nicht darauf vertrauen kann, dass er den bestehenden örtlichen Windverhältnissen auf Dauer unverändert ausgesetzt bleibt, sondern von vornherein damit rechnen muss, dass weitere WEA aufgestellt werden, die seiner Anlage nicht nur Wind nehmen, sondern diesen auch in seiner Qualität verändern.

    Im Allgemeinen wird, um Gefahren für die Standsicherheit auszuschließen, die Einhaltung einer Distanz der fünffachen Länge des Rotordurchmessers in Hauptwindrichtung für ausreichend erachtet (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. August 2016 - 8 A 10377/16 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Januar 2000 - 7 B 2180/99 -, NVwZ 2000, 164 und Beschluss vom 9. Juli 2003 - 7 B 949/03 -, juris).

  • VG Saarlouis, 12.11.2018 - 5 L 411/18

    Bescheidung paralleler Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen; gegenseitige

    Bei der Errichtung einer Windenergieanlage in der Nähe einer vorhandenen Windenergieanlage kann die Erhöhung der Turbulenzintensität einen schnelleren Verschleiß von Anlagenteilen bei der vorhandenen Anlage bewirken und damit auf Dauer auch deren Standsicherheit beeinträchtigen.(Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. Januar 2000 - 7 B 2180/99 -, NVwZ 2000, 1064 und juris; Beschluss vom 9. Juli 2003 - 7 B 949/03 -, BauR 2003, 1712 und juris; VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 17. Februar 2014 - 4 L 89/14.NW -, juris.).

    Im Allgemeinen wird, um Gefahren für die Standsicherheit auszuschließen, die Einhaltung einer Distanz der fünffachen Länge des Rotordurchmessers in Hauptwindrichtung für ausreichend erachtet.(Vgl. VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 01. Juni 2017 - 4 K 1068/16.NW -, juris; OVG RP, Urteil vom 3. August 2016 - 8 A 10377/16 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 24. Januar 2000 - 7 B 2180/99 -, NVwZ 2000, 164 und Beschluss vom 9. Juli 2003 - 7 B 949/03 -, juris.) Demgegenüber ist davon auszugehen, dass bei Abständen von weniger als fünf Rotordurchmessern in Hauptwindrichtung Auswirkungen auf die Standsicherheit der Anlage zu erwarten sind und dass ein Abstand von weniger als drei Rotordurchmessern - bezogen auf den jeweils größeren Durchmesser der benachbarten Anlagen - im Hinblick auf die Standsicherheit grundsätzlich nicht zuzulassen ist.(Vgl. VG Aachen, Beschluss vom 2. März 2015 - 6 L 27/15 -, juris; VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 17. Februar 2014 - 4 L 89/14.NW -, juris; Rolshoven, NVwZ 2006, 516, 518.) Allerdings sind Planungsabstände von weniger als drei Rotordurchmessern nicht von vornherein ausgeschlossen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2011 - 7 A 1494/09

    Erteilung der Baugenehmigungen zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit drei

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 28. Januar 2005 - 10 B 2827/04 -, juris, und vom 9. Juli 2003 - 7 B 949/03 -, BRS 66 Nr. 138.
  • OVG Niedersachsen, 13.02.2014 - 12 ME 221/13

    Abweichung von den Grenzabstandsvorschriften bei Windkraftanlagen in

    Der von der Antragstellerin ferner angeführte Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 9. Juli 2003 (7 B 949/03) befasst sich mit den im "Windenergie-Erlass NRW" enthaltenen Bewertungen zu den gebotenen Abständen konkurrierender Windenergieanlagen im Hinblick auf die Standsicherheit benachbarter Anlagen und nicht etwa mit Grenzabstandsregelungen, wie in § 5 NBauO oder vergleichbaren Normen, und führt daher ebenfalls nicht weiter.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.04.2008 - 8 C 11217/07

    Bebauungsplan in Konzentrationszone für die Windenergienutzung

    Die im angegriffenen Bebauungsplan in Ansatz gebrachten Abstände liegen im Rahmen dessen, was gängigerweise in Praxis und Rechtsprechung als angemessen angesehen wird (vgl. OVG NRW, Urteil vom 15.7.2002, juris, Rn. 161 f. zu Hochspannungsfreileitungen und öffentlichen Straßen; OVG Nds, Urteil vom 3.5.2006, ZfBR 2006, 797 und juris, Rn. 32 ff. sowie OVG NRW, Beschluss vom 9.7.2003, NuR 2004, 128 und juris, Rn. 4 ff. zu Turbulenzabständen).
  • VG Neustadt, 09.12.2015 - 3 K 1130/15

    Zur nachträglichen Anordnung nach § 17 BImSchG für eine vor dem 01.07.2005

    Ob dem so ist, ist für die Frage der einschlägigen Rechtsgrundlage irrelevant (vgl. zur Einordnung von "Nachlaufturbulenzen' als schädliche Umwelteinwirkungen - nur, wenn Auslegungslasten bestehender Anlagen überschritten werden OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. Juli 2003 - 7 B 949/03 -, juris; VG Neustadt, Beschluss vom 17. Februar 2014 - 4 L 89/14.NW -, juris; VG Kassel, Urteil vom 19. März 2008 - 7 E 754/05 -, juris).
  • VG Neustadt, 17.02.2014 - 4 L 89/14

    Windkraftanlagenbetreiber kann trotz Widerspruchs eines Konkurrenten mit dem Bau

    Nach diesen Grundsätzen geht die Rechtsprechung (s. insbesondere OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ 2000, 1064 und BauR 2003, 1712) davon aus, dass der Betreiber einer Windkraftanlage nicht darauf vertrauen kann, dass er den bestehenden örtlichen Windverhältnissen auf Dauer unverändert ausgesetzt bleibt, sondern von vornherein damit rechnen muss, dass weitere Windkraftanlagen aufgestellt werden, die seiner Anlage nicht nur Wind nehmen, sondern diesen auch in seiner Qualität verändern.

    Für die Frage, ab welchem Abstand die Verantwortung für die Standsicherheit bereits vorhandener Anlagen von dem Betreiber dieser Anlagen auf den Betreiber hinzukommender Anlagen übergeht, hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in seinem Beschluss vom 9. Juli 2003 - 7 B 949/03 -, juris als Orientierungshilfe auf den Windenergie-Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen vom 3. Mai 2002 abgestellt.

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2006 - 1 KN 58/05

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans für ein Sondergebiet Windenergie - Abstände

  • OVG Saarland, 05.06.2019 - 2 B 326/18

    (Keine) Prüfung der Freistellungsentscheidung der Immissionsschutzbehörde im

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2004 - 2 M 36/04

    Risikoverteilung bei der Standsicherheit von Windenergie-Anlagen im Bebauungsplan

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2004 - 2 M 35/04

    Risikoverteilung bei der Standsicherheit von Windenergie-Anlagen im Bebauungsplan

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2004 - 2 M 37/04

    Risikoverteilung bei der Standsicherheit von Windenergie-Anlagen im Bebauungsplan

  • VG Aachen, 11.01.2010 - 6 L 319/09

    Erforderlichkeit einer gesonderte Anhörung vor Erlass der Anordnung der

  • VG Gelsenkirchen, 23.08.2013 - 6 L 737/13

    Doppelhaus

  • VG Aachen, 02.03.2015 - 6 L 27/15

    Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer

  • VG Würzburg, 19.08.2014 - W 4 K 13.686

    Windenergieanlage; Nachbarklage; Standsicherheit

  • VG Kassel, 19.03.2008 - 7 E 754/05

    Windkraftanlage-Nachlaufturbulenzen

  • VG Kassel, 27.01.2010 - 7 K 1697/06

    Windkraftanlage

  • VG Münster, 19.06.2006 - 2 K 998/04

    Verstoß eines Bauvorhabens gegen nachbarschützende Vorschriften; Erfordernis der

  • VG Frankfurt/Oder, 10.09.2008 - 5 L 127/08

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Windenergieanlage und Beweislast für den

  • VG Stade, 22.11.2005 - 2 B 1630/05

    Erforderlichkeit größerer Abstände zwischen konkurrierenden Windparks.

  • VG Frankfurt/Oder, 16.04.2014 - 5 K 164/11

    Immissionsschutzrecht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2009 - 11 S 2.08

    Baurechtlicher Nachbarschutz: Ansiedlung mehrerer Betreiber von

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